Italiens jüngste Ankündigung, das Schengener Abkommen mit Spanien als Reaktion auf die Migrantenkrise in Ceuta auszusetzen, wirft politische und rechtliche Fragen auf. Obwohl es wie eine starke Reaktion auf ein Problem an der EU-Außengrenze erscheinen mag, wird Roms Vorgehensweise als umstritten und schwer mit dem normalen Funktionieren von Schengen vereinbar angesehen.
Ceuta, eine spanische Exklave in Nordafrika, hat aufgrund seiner sensiblen Grenze zu Marokko einen Sonderstatus im europäischen Raum. Die dortige Situation ist jedoch primär eine Verantwortung der EU-Außengrenze und rechtfertigt keine „kollektive Bestrafung“ Spaniens.
Die italienische Reaktion wird als politisch aggressiv und rechtlich fragwürdig betrachtet, da das Schengen-System den einseitigen Ausschluss eines Mitgliedstaates nicht erlaubt. Stattdessen ermöglicht es die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen unter bestimmten Bedingungen, nicht als politisches Sanktionsmittel. Die Unterscheidung zwischen „Kontrollen wiedereinführen“ und „Abkommen aussetzen“ ist für den rechtlichen Geltungsbereich von entscheidender Bedeutung.
Politisch widerspricht der Schritt der oft beschworenen europäischen Solidarität. Spanien, das mit Migrationsdruck in Südeuropa konfrontiert ist, sieht sich nun einer einseitigen italienischen Reaktion gegenüber, die das Prinzip der geteilten Verantwortung untergraben könnte, insbesondere wenn die politischen Kosten steigen.

