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Gesundheit · Funchal · 6. Juli 2026

SESARAM klärt Besuchssperre und Patientenbegleitungsrechte auf

SESARAM stellt klar, dass die vorübergehende Besuchssperre in Notfalldiensten das gesetzliche Recht auf Patientenbegleitung nicht beeinträchtigt.

SESARAM klärt Besuchssperre und Patientenbegleitungsrechte auf

Der Regionale Gesundheitsdienst (SESARAM) hat eine Erklärung abgegeben, die die jüngste vorübergehende Besuchssperre für Patienten in der Notaufnahme des Krankenhauses Dr. Nélio Mendonça erläutert. Die Maßnahme wurde mit klinischen und betrieblichen Sicherheitsgründen während einer Zeit hoher Auslastung begründet.

Die Erklärung von SESARAM betont, dass sich die Sperre ausschließlich auf "Besuche" und nicht auf die "Begleitung" von Patienten bezieht, ein Recht, das gesetzlich im Regionalgesetz Nr. 3/2016/M verankert ist. Dieses Gesetz garantiert jedem Patienten das Recht, von einer von ihm gewählten Person begleitet zu werden, eine Information, die bei der Aufnahme erfolgen muss.

Die Unterscheidung zwischen Besuchen und Begleitung ist von entscheidender Bedeutung, da Besuche der Organisation und dem Betrieb von Gesundheitseinrichtungen unterliegen, während das Recht auf Begleitung unter bestimmten Umständen, wie dem klinischen Zustand des Patienten, dem Alter oder anderen Bedürfnissen, gewährleistet ist und mit den Besuchszeiten einhergeht.

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