Die Gemeindeverwaltung von Câmara de Lobos hat die Senkung des kommunalen Anteils an der Einkommensteuer (IRS) von 3% auf 2,5% genehmigt, wirksam für Einkünfte im Jahr 2027. Diese Maßnahme, vorgestellt von Präsident Celso Bettencourt, wird voraussichtlich schätzungsweise 70.000 Euro mehr in den Taschen der lokalen Familien belassen.
Der Vorschlag, der die Zustimmung der Gemeindeversammlung erfordert, zielt darauf ab, den Steuerzahlern mehr Einnahmen direkt zu belassen. Der kommunale Anteil an der Einkommensteuer ist der Teil der Steuer, den Gemeinden von steuerpflichtigen Einwohnern erheben können.
In derselben Sitzung wurde beschlossen, den IMI-Satz (Grundsteuer) für städtische Gebäude bei 0,30% zu belassen, dem gesetzlichen Minimum, und auch die bestehenden IMI-Familienabzüge beizubehalten. Die kommunale Wegerechtsgebühr bleibt ebenfalls für 2027 bei 0,25%.

