Die Regionalverwaltung für Steuern und Fiskalangelegenheiten von Madeira (AT-RAM) hat klargestellt, dass der Kauf von leichten Personenkraftwagen nicht als Erstinvestition für die ermäßigte Körperschaftsteuer der Freihandelszone Madeira (ZFM) angerechnet werden kann.
Diese Auslegung, die vom Regionaldirektor genehmigt und im Finanzportal veröffentlicht wurde, erfolgte als Antwort auf ein IT-Beratungsunternehmen, das in der ZFM lizenziert ist. Das Unternehmen wollte die Kosten eines Fahrzeugs, das für den Betriebsunterstützung und berufliche Fahrten bestimmt war, als förderfähige Investition einstufen.
Das Finanzamt argumentiert, dass Erstinvestitionen aus Vermögenswerten bestehen müssen, die direkt der wirtschaftlichen Tätigkeit zuzuordnen sind und stabil in die Produktionsstruktur integriert sind. Der Erwerb eines Personenkraftwagens erfüllt diese Kriterien im Allgemeinen nicht, so die regionale Steuerverwaltung, die sich auf europäische Vorschriften über regionale Investitionshilfen stützt.




