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Gesellschaft · Funchal · 23. Juli 2026

Großeltern nicht gesetzlich zur Enkelbetreuung verpflichtet, aber zur Unterhaltszahlung

Das portugiesische Gesetz verpflichtet Großeltern nicht zur täglichen Betreuung von Enkelkindern, kann sie aber unter bestimmten Umständen zur Unterhaltszahlung verpflichten.

Großeltern nicht gesetzlich zur Enkelbetreuung verpflichtet, aber zur Unterhaltszahlung

Die Vorstellung, dass die Hilfe von Großeltern für ihre Enkel eine Geste der Zuneigung und keine rechtliche Verpflichtung sei, hat nach einem Beitrag in einer Social-Media-Gruppe auf Madeira an Bedeutung gewonnen. Eine Prüfung des portugiesischen Zivilgesetzbuches und des Gesetzes zum Schutz von Kindern in Gefahr bestätigt, dass keine rechtliche Verpflichtung zur täglichen Betreuung besteht.

Artikel 1887.º-A des Zivilgesetzbuches garantiert das Recht des Kindes auf Umgang mit den Großeltern, verpflichtet die Großeltern jedoch nicht zur Betreuung ihrer Enkel. Situationen, in denen Großeltern die Erziehung von Enkelkindern übernehmen, ergeben sich in der Regel aus freiwilligen Familienvereinbarungen, Unterstützungsmaßnahmen bei anderen Verwandten in Fällen von Kindeswohlgefährdung oder Vormundschaftsanordnungen, wenn die Eltern handlungsunfähig sind.

Die Situation unterscheidet sich jedoch in Bezug auf die Unterhaltsleistung. Artikel 2009.º des Zivilgesetzbuches zählt die Großeltern zu den Personen, die zur wirtschaftlichen Unterstützung von Enkelkindern verpflichtet sind, falls die gesetzlichen Vormunde dieser Pflicht nicht nachkommen.

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