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Gesellschaft · Funchal · 7. Juli 2026

Reisen mit Minderjährigen: Wann ist eine Genehmigung für die Ausreise aus Portugal erforderlich?

Die Regeln für Auslandsreisen von Minderjährigen variieren je nach Begleitperson, elterlicher Verantwortung und Reiseziel.

Reisen mit Minderjährigen: Wann ist eine Genehmigung für die Ausreise aus Portugal erforderlich?

Nicht alle Auslandsreisen von Kindern und Jugendlichen erfordern eine schriftliche Genehmigung. Die Regeln variieren je nachdem, wer den Minderjährigen begleitet, die Ausübung der elterlichen Sorge und das Reiseziel.

Wenn ein Minderjähriger Portugal ohne Begleitung eines Elternteils oder der Person, die die elterliche Sorge ausübt, verlässt, ist eine Ausreisegenehmigung zwingend erforderlich. Dieses Dokument mit einer rechtlich anerkannten Unterschrift muss angeben, wer den Minderjährigen begleitet, und den Behörden auf Anfrage vorgelegt werden.

Wenn der Minderjährige mit einem Elternteil reist (verheiratet, in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebend, geschieden, getrennt lebend oder ledig mit gemeinsamer elterlicher Sorge), ist keine Genehmigung erforderlich, sofern der andere Elternteil nicht widerspricht. Ein Widerspruch kann der Grenzschutzbehörde mitgeteilt und muss innerhalb von 30 Tagen gerichtlich bestätigt werden, andernfalls verliert er seine Wirksamkeit. Der Widerspruch ist maximal 90 Tage gültig.

Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums ist immer eine Genehmigung erforderlich, wenn der Minderjährige ohne elterliche Sorge oder mit einem Elternteil ohne elterliche Sorge reist. Auch innerhalb des Schengen-Raums können Fluggesellschaften eine Genehmigung verlangen, daher ist es ratsam, diese mitzuführen. Im Todesfall eines Elternteils erteilt der überlebende Elternteil die Genehmigung; in Einelternfamilien der alleinige sorgeberechtigte Elternteil; und wenn der Minderjährige Dritten anvertraut ist, die Person, der das Gericht die elterliche Sorge übertragen hat.

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