Portugal führt eine bedeutende Reform seines Sozialschutzsystems mit der Schaffung der Einheitlichen Sozialleistung (PSU) ein. Diese neue Leistung wird 13 nicht-beitragspflichtige Sozialunterstützungen konsolidieren, die derzeit über verschiedene Systeme der Sozialversicherung verteilt sind, um den Zugang zu vereinfachen und die administrative Komplexität zu reduzieren.
Die Maßnahme, die bereits in der Assembleia da República genehmigt wurde, wartet auf die endgültige Fassung in einem Gesetzesdekret zur Klärung technischer und operativer Aspekte vor ihrem Inkrafttreten, das für August 2026 geplant ist. Die Reform ist in den Aufbau- und Resilienzplan (PRR) integriert, wobei ihr Zeitplan an europäische Ziele gebunden ist; die Nichteinhaltung von Fristen könnte zum Verlust erheblicher Finanzmittel führen.
Das Hauptziel der PSU ist die Schaffung einer einheitlichen Zugangsregel, die auf einer Haushaltsbewertung basiert und Leistungen wie das Grundeinkommen und das soziale Arbeitslosengeld ersetzt. Von dieser Reform ausgenommen sind Leistungen wie der Familienzuschuss und die Solidaritätszulage für ältere Menschen sowie beitragsfinanzierte Leistungen. Die Höhe der Leistung wird auf der Grundlage des Index der Sozialhilfe (IAS) berechnet, wobei Anpassungen für spezifische Situationen wie Elternschaft oder Arbeitslosigkeit vorgesehen sind.




