Ein Leser von Funchal Notícias widerspricht der Aussage des Ministers für Infrastruktur und Wohnungsbau, Miguel Pinto Luz, der behauptet hatte, dass "niemand einen Euro" durch die Mobilitätsbeihilfe verlieren werde.
Laut dem Leser wurde ihm bei der Änderung eines Flugtickets mitgeteilt, dass nur der ursprüngliche Fahrpreis für die Rückerstattung berücksichtigt werde, auch wenn der neue Fahrpreis niedriger sei. Die nicht erstattungsfähige Änderungsgebühr verschärft die Situation. Der Leser beklagt, dass diese Auslegung im Dekret über den Territorialen Kontinuitätsmechanismus nicht explizit dargelegt sei.
Der Leser kontaktierte mehrere Stellen, darunter CTT, ANAC und die Steuer- und Finanzbehörde. Die Antworten von ANAC und ETF widersprechen sich, und keine der Stellen betrachtet die Fahrpreisergänzung bei Fahrpreisänderungen als Teil des ursprünglichen Fahrpreises, sondern als nachträgliche Gebühr. Der Leser argumentiert, dass eine Fahrpreisergänzung als Fahrpreis betrachtet werden sollte, ebenso wie der Basisfahrpreis, und dass diese Situation andere Beihilfeberechtigte betreffen könnte.




