Das Institut für Wälder und Naturschutz (IFCN) hat eine Klarstellung zur Leistungsbeurteilung seiner Mitarbeiter veröffentlicht, als Reaktion auf eine Erklärung der Gewerkschaft der öffentlichen und sozialen Angestellten des Südens und der Autonomen Regionen.
Das IFCN wandte das Regime des Regionalgesetzdekrets Nr. 23/2024/M an und stellte sicher, dass kein Mitarbeiter ohne Bewertung oder Punkte für den beruflichen Aufstieg blieb. Ungefähr 80,94 % der Mitarbeiter erhielten die Bewertungen „Sehr gut“ und „Gut“ mit entsprechenden Punkten für die Gehaltsentwicklung.
Das Institut weist die Behauptung zurück, dass die Mitarbeiter benachteiligt wurden, und bekräftigt sein Engagement für die Einhaltung des Bewertungssystems und die berufliche sowie finanzielle Weiterentwicklung seiner Mitarbeiter. Das IFCN hob auch Gehaltsverbesserungen in speziellen und allgemeinen Laufbahnen hervor, einschließlich erhöhter Risikozulagen und der Zuweisung von Zulagen für Härte und Unannehmlichkeiten.




