Wenn eine Beziehung endet, verschwinden gemeinsame finanzielle Verpflichtungen, wie ein Wohnkredit, nicht automatisch. Es ist möglich, einen der Kreditnehmer aus einem Wohnkreditvertrag durch ein Verfahren namens "Exonerung" zu entfernen.
Dieses Verfahren ermöglicht es einer Person, von der Kreditverpflichtung und damit von der Schuld befreit zu werden. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der Bank, die prüft, ob der verbleibende Kreditnehmer über die finanzielle Kapazität verfügt, die Kreditraten allein zu tragen.
Die Streichung ist üblich bei Scheidungen, Trennungen oder der Auflösung einer faktischen Lebensgemeinschaft, wenn ein Partner die Immobilie behalten und den Kredit übernehmen möchte. Sie kann auch vorkommen, wenn ein Miteigentümer den Anteil eines anderen erwirbt oder in Erbschaftsfällen, sofern die Bank die Vertragsänderung genehmigt.




