Ein Felssturz auf der Avenida D. Manuel I in Calheta, der Fahrzeuge traf und zur Sperrung der Straße führte, hat die grundlegende Frage des Klippenbesitzes aufgeworfen.
Während die gängige Antwort besagt, dass Klippen ohne Katastervermerk oder bekannten Eigentümer dem Staat gehören, bietet das Gesetz Nuancen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere Artikel 1345.º, legt fest, dass Grundstücke ohne bekannten Eigentümer als Staatseigentum gelten, aber das Fehlen einer Registrierung beweist an sich nicht die Nichtexistenz eines Eigentümers.
Eigentum kann aus alten Urkunden, nicht geregelten Erbschaften oder Ersitzung stammen. Darüber hinaus kann das öffentliche Seeufer Küstenklippen umfassen, wobei ein 50-Meter-Streifen von der Klippenkante aus gemessen wird, obwohl Ausnahmen für private Parzellen bestehen, die nachweislich vor bestimmten Daten (1864 oder 1868 für steile Klippen) existierten.